steuer_und_spendenquittungen

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   * Wenn die Spende an eine foodsharing-Gruppe eines Bezirks geht, die //kein gemeinnütziger Verein// (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Geldeingang bei der Steuer angegeben werden.   * Wenn die Spende an eine foodsharing-Gruppe eines Bezirks geht, die //kein gemeinnütziger Verein// (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Geldeingang bei der Steuer angegeben werden.
     * Ist die Bezirksgruppe ein //nicht-eingetragener Verein//, dann muss die Spende entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.     * Ist die Bezirksgruppe ein //nicht-eingetragener Verein//, dann muss die Spende entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.
-    * Der foodsharing e.V. //ist gemeinnützig// und daher von Steuerabgaben befreit. Die Spende kann als allgemeine Unterstützung für die überregionale Arbeit an den foodsharing e.v. gehen. Eine Kommissarische Verwaltung für Ortsprojekte ist nicht vom Aufwand her nicht zu bewältigen.+    * Der foodsharing e.V. //ist gemeinnützig// und daher von Steuerabgaben befreit. Die Spende kann als allgemeine Unterstützung für die überregionale Arbeit an den foodsharing e.v. gehen. Eine Kommissarische Verwaltung für Ortsprojekte ist vom Aufwand her nicht zu bewältigen.
   *  Wird ein Gewinn //einer Einzelperson// zugesprochen, dann muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.   *  Wird ein Gewinn //einer Einzelperson// zugesprochen, dann muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.
     * Die Einzelperson kann den Betrag an den foodsharing e.V. spenden, der von Steuerabgaben befreit ist.     * Die Einzelperson kann den Betrag an den foodsharing e.V. spenden, der von Steuerabgaben befreit ist.
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 Wir von foodsharing stellen grundsätzlich keine Spendenquittung für Lebensmittelspenden aus. Wir von foodsharing stellen grundsätzlich keine Spendenquittung für Lebensmittelspenden aus.
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-Bei sehr großen Lebensmittelspenden (ab 200kg) kann eine Ausnahme gemacht werden. Das bedeutet aber für uns und den Betrieb einen erheblichen Mehraufwand. 
  
  
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 1) http://www.steuertipps.de/lexikon/p/preisgelder&sa=D&ust=1493379987669000&usg=AFQjCNH0BTgOazUP-DaqEY6Ki8lohpg2tg 1) http://www.steuertipps.de/lexikon/p/preisgelder&sa=D&ust=1493379987669000&usg=AFQjCNH0BTgOazUP-DaqEY6Ki8lohpg2tg
  
-2) http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/steuerfreie-gewinne-und-preisgelder-spielt-der-fiskus-mit.html&sa=D&ust=1493379987676000&usg=AFQjCNGI2h2LZz3HCH3AnG1fV84FhZMjGg+2) https://www.dashoefer.de/dasfibuwissen/steuerfreie-gewinne-und-preisgelder-spielt-der-fiskus-mit%3F.html
  
 3) https://foodsharing.de/?page=bezirk&bid=332&sub=forum&tid=9635&pid=212199 3) https://foodsharing.de/?page=bezirk&bid=332&sub=forum&tid=9635&pid=212199
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-//Artikel von//:   [[foodsharing_e_v._und_dessen_vorstand|Vorstand foodsharing e.V.]]   (//[[mailto:vorstand@foodsharing.network|Kontakt]]//);   [[gruppe_organisationsstruktur_-_verein|AG Organisationsstruktur - Verein]]   (//[[mailto:welcome@foodsharing.network|Kontakt]]//)+//Artikel von//:   [[foodsharing_e_v._und_dessen_vorstand|Vorstand foodsharing e.V.]]   (//[[mailto:vorstand@foodsharing.network|Kontakt]]//);   [[gruppe_organisationsstruktur_-_verein|AG Organisationsstruktur - Verein]]   (//[[mailto:verein@foodsharing.network|Kontakt]]//) 
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 +//Letzte Überarbeitung am 20.01.2020//
  
  • steuer_und_spendenquittungen.1579471092.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2022/12/25 13:29
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