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 foodsharing soll demokratischer werden. Das bedeutet, dass foodsharing soll demokratischer werden. Das bedeutet, dass
-  * Botschafter*innen und andere Funktionsträger*innen von den Foodsavern des Bezirks gewählt werden: sowohl in den Bezirken als auch auf allen anderen Ebenen (Bundesland, Staat, Kontinent, Welt und mögliche Zwischenebenen), außerdem auch die Mitglieder von Mediationsteams und Schiedsstellen.+  * Botschafter*innen und andere Funktionsträger*innen von den Foodsavern des Bezirks gewählt werden: sowohl in den Bezirken als auch auf allen anderen Ebenen (Bundesland, Staat, Kontinent, Welt und mögliche Zwischenebenen), außerdem auch die Mitglieder von Meldungsgruppen und Schiedsstellen.
   * Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Delegierte entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen   * Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Delegierte entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen
   * Abstimmungen über grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen in den Bezirken oder auf anderen Ebenen sollten ebenfalls auf diesem demokratischen Weg stattfinden.   * Abstimmungen über grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen in den Bezirken oder auf anderen Ebenen sollten ebenfalls auf diesem demokratischen Weg stattfinden.
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   *  Jeder verifizierte Foodsaver, der im Stammbezirk der zur Wahl stehenden Botschaftenden gemeldet und im Besitz eines gültigen Foodsaver-Ausweises ist, ist wahlberechtigt.   *  Jeder verifizierte Foodsaver, der im Stammbezirk der zur Wahl stehenden Botschaftenden gemeldet und im Besitz eines gültigen Foodsaver-Ausweises ist, ist wahlberechtigt.
-  *  Foodsaver anderer Bezirke sind prinzipiell nicht wahlberechtigt, es sei denn, es wurde zuvor über das Online-Forum des betroffenen Bezirks eine rechtzeitig öffentlich angekündigte, demokratische Abstimmung unter den Stammbezirks-Foodsavern durchgeführt, die eine Mehrheit zu abweichenden Regelungen (wie z.B. der Wahlberechtigung von Foodsavern mit Stammbezirk außerhalb des Wahlbezirks)ergibt. +  *  Foodsaver anderer Bezirke sind prinzipiell nicht wahlberechtigt, es sei denn, es wurde zuvor über das Online-Forum des betroffenen Bezirks eine rechtzeitig öffentlich angekündigte, demokratische Abstimmung unter den Stammbezirks-Foodsavern durchgeführt, die eine Mehrheit zu abweichenden Regelungen (wie z.B. der Wahlberechtigung von Foodsavern mit Stammbezirk außerhalb des Wahlbezirks) ergibt. 
-  *  Die Foodsaver bringen ihren gültigen Ausweis zur Wahl mit und werden damit zunächst in einem Wahlregister vermerkt, damit sichergestellt ist, dass die Zahl der abgegeben Stimmen mit der Zahl der Wahlberechtigten übereinstimmt.+  *  Die Foodsaver bringen ihren gültigen Ausweis zur Wahl mit und werden damit zunächst in einem Wahlregister vermerkt, damit sichergestellt ist, dass die Zahl der abgegebenen Stimmen mit der Zahl der Wahlberechtigten übereinstimmt.
   *  Dann erhalten sie zwei Briefumschläge, einer davon nummeriert, und ihren Wahlzettel mit den Namen aller Kandidat*innen. Pro Kandidat*in können sie jeweils zwischen JA/NEIN/ENTHALTUNG entscheiden.   *  Dann erhalten sie zwei Briefumschläge, einer davon nummeriert, und ihren Wahlzettel mit den Namen aller Kandidat*innen. Pro Kandidat*in können sie jeweils zwischen JA/NEIN/ENTHALTUNG entscheiden.
   *  Der Wahlzettel wird ausgefüllt in den nicht-nummerierten Umschlag gesteckt, dieser dann in den nummerierten.   *  Der Wahlzettel wird ausgefüllt in den nicht-nummerierten Umschlag gesteckt, dieser dann in den nummerierten.
   *  Bei der öffentlichen Auszählung wird die Anzahl der nummerierten Umschläge mit der Registrierungsliste abgeglichen. Danach werden alle nicht-nummerierten Umschläge aus den nummerierten herausgenommen und gemischt. Anschließend werden die Wahlzettel aus den (anonymisierten) Blanko-Umschlägen ausgezählt.   *  Bei der öffentlichen Auszählung wird die Anzahl der nummerierten Umschläge mit der Registrierungsliste abgeglichen. Danach werden alle nicht-nummerierten Umschläge aus den nummerierten herausgenommen und gemischt. Anschließend werden die Wahlzettel aus den (anonymisierten) Blanko-Umschlägen ausgezählt.
-  *  Gewählt ist der/die Kandidat*in, der/die eine einfachen Mehrheit erreicht, d.h. über 50% Ja-Stimmen auf sich vereint. +  *  Gewählt ist der/die Kandidat*in, der/die eine einfache Mehrheit erreicht, d.h. über 50% Ja-Stimmen auf sich vereint. 
-  *  Im Regelfall arbeiten alle gewählten Kandidat*innen in einem Team zusammen. Sollten Kandidat*innen aus nachvollziehbaren Gründen nicht zusammenarbeiten wollen oder die Anzahl der zur Wahl stehenden Kandidat*innen eine für den betroffenen Bezirk angemessene Teamgröße übersteigen, kann im Vorfeld der Wahl eine Höchstgrenze an zu wählenden Botschaftenden festgelegt werden. Gewählt sind dann jeweils die Kandidat*innen mit der höchsten Anzahl an JA-Stimmen. Kommt es dabei zu einer Stimmengleichheit, gelten jeweils die Kandidat*innen als gewählt, welche die geringere Zahl an NEIN-Stimmen auf sich vereinen. Sollten Kandidat*innen dieselbe Anzahl an JA und NEIN-Stimmen erhalten, wird für diese Kandidat*innen eine Stichwahl durchgeführt, sofern eine Aufnahme beider Kandidat*innen im Team (z.B bei grundlegenden Differenzen oder zu großer Teamstärke) nicht infrage kommt. +  *  Im Regelfall arbeiten alle gewählten Kandidat*innen in einem Team zusammen. Sollten Kandidat*innen aus nachvollziehbaren Gründen nicht zusammenarbeiten wollen oder die Anzahl der zur Wahl stehenden Kandidat*innen eine für den betroffenen Bezirk angemessene Teamgröße übersteigen, dann kann im Vorfeld der Wahl eine Höchstgrenze an zu wählenden Botschaftenden festgelegt werden. Gewählt sind dann jeweils die Kandidat*innen mit der höchsten Anzahl an JA-Stimmen. Kommt es dabei zu einer Stimmengleichheit, gelten jeweils die Kandidat*innen als gewählt, welche die geringere Zahl an NEIN-Stimmen auf sich vereinen. Sollten Kandidat*innen dieselbe Anzahl an JA und NEIN-Stimmen erhalten, wird für diese Kandidat*innen eine Stichwahl durchgeführt, sofern eine Aufnahme beider Kandidat*innen im Team (z.B bei grundlegenden Differenzen oder zu großer Teamstärke) nicht infrage kommt. 
-  *  Es ist den Kandidat*innen nicht erlaubt, sich in Form einer gemeinsamen Kandidat*innen-Liste einer Botschaftenden-Wahl zu stellen, damit für alle Foodsaver unabhängig ihrer Vernetzung innerhalb der Community gleichberechtigter Zugang besteht und sich Botschaftenden-Teams nicht nur aus untereinander befreundeten Foodavern bzw. homogenen Interessensgruppen zusammensetzen. Eigene Wünsche zur Zusammenarbeit mit anderen Kandidat*innen dürfen im Zuge der persönlichen Vorstellung zwar transparent gemacht werden, aber nicht zum Ausschluss anderer Konstellationen bzw. zur Benachteiligung anderer Kandidat*innen (z.B. in Form von Abstimmungswerbung: "Wenn ihr mich als Botschaftenden wollt, wählt auch folgende Kandidat*innen: ... !") führen. Die Entscheidung, welche Botschaftenden in einem Team nach der Wahl tatsächlich zusammenarbeiten, treffen grundsätzlich die abstimmungsberechtigten Foodsaver durch ihr Wahlverhalten.+  *  Es ist den Kandidat*innen nicht erlaubt, sich in Form einer gemeinsamen Kandidat*innen-Liste einer Botschaftenden-Wahl zu stellen, damit für alle Foodsaver unabhängig ihrer Vernetzung innerhalb der Community gleichberechtigter Zugang besteht und sich Botschaftenden-Teams nicht nur aus untereinander befreundeten Foodsavern bzw. homogenen Interessensgruppen zusammensetzen. Eigene Wünsche zur Zusammenarbeit mit anderen Kandidat*innen dürfen im Zuge der persönlichen Vorstellung zwar transparent gemacht werden, aber nicht zum Ausschluss anderer Konstellationen bzw. zur Benachteiligung anderer Kandidat*innen (z.B. in Form von Abstimmungswerbung: "Wenn ihr mich als Botschaftenden wollt, wählt auch folgende Kandidat*innen: ... !") führen. Die Entscheidung, welche Botschaftenden in einem Team nach der Wahl tatsächlich zusammenarbeiten, treffen grundsätzlich die abstimmungsberechtigten Foodsaver durch ihr Wahlverhalten.
  
  
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   *  Falls jemand zum Wahltermin verhindert ist, gibt es die Option einer Stimmübertragung. Dabei kann pro Foodsaver je eine zusätzliche Stimme abgegeben werden.   *  Falls jemand zum Wahltermin verhindert ist, gibt es die Option einer Stimmübertragung. Dabei kann pro Foodsaver je eine zusätzliche Stimme abgegeben werden.
-  *  Voraussetzung ist, dass die verhinderte Person bis spätestens 24 Stunden vor dem Wahltermin schriftlich über das von der Wahlhelfer-AG des Wahlbezirks öffentlich mitgeteilten Postfachadresse ihren Wunsch und den Namen der Person mitteilt, an welche die Stimme übertragen werden soll. +  *  Voraussetzung ist, dass die verhinderte Person bis spätestens 24 Stunden vor dem Wahltermin schriftlich über die von der Wahlhelfer-AG des Wahlbezirks öffentlich mitgeteilte Postfachadresse ihren Wunsch und den Namen der Person mitteilt, an welche die Stimme übertragen werden soll. 
-  *  Alle im Zusammenhang mit einer Botschaftenden-Wahl stehenden Vorgänge, z.B. die Betreuung des ggf. für Stimmübertragungen bereitgestellten Postfachs und die Abwicklung des Wahlvorgangs selbst, muss durch eine unabhängige Wahlhelfer AG durchgeführt werden, deren Mitglieder selbst nicht als Botschaftende tätig sein oder als Kandidat*innen bei der Wahl antreten dürfen. Steht auf Bezirksebene keine Wahlhelfer AG zur Verfügung, wird die Wahl stellvertretend durch Mitglieder der Wahlhelfer AG Berlin ( wahlhelfer.berlin@foodsharing.network ) durchgeführt.+  *  Am Wahltag muss ein Foto (Selfie) des/der Stimmübertragenden mit lesbarem Foodsaver-Ausweis in der Hand als Ausdruck oder digital (Mobiltelefon, Tablet, Laptop) durch den/die Vertretungswähler/in vorgelegt werden, der/die dann einen zweiten Stimmzettel erhält. 
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 +  *  Alle im Zusammenhang mit einer Botschaftenden-Wahl stehenden Vorgänge, z.B. die Betreuung des ggf. für Stimmübertragungen bereitgestellten Postfachs und die Abwicklung des Wahlvorgangs selbst, muss durch eine unabhängige Wahlhelfer-AG durchgeführt werden, deren Mitglieder selbst nicht als Botschaftende tätig sein oder als Kandidat*innen bei der Wahl antreten dürfen. Steht auf Bezirksebene keine Wahlhelfer-AG zur Verfügung, dann wird die Wahl stellvertretend durch Mitglieder der Wahlhelfer-AG Berlin ( wahlhelfer.berlin@foodsharing.network ) durchgeführt.
  
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-//Artikel von//:   [[gruppe_organisationsstruktur|AG Organisationsstruktur]]   (//[[mailto:welcome@foodsharing.network|Kontakt]]//)+//Artikel von//:   [[gruppe_organisationsstruktur|AG Organisationsstruktur]]   (//[[mailto:organisationsstruktur@foodsharing.network|Kontakt]]//) 
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 +//Letzte Überarbeitung am 19.10.2020//
  
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  • Zuletzt geändert: 2022/12/25 13:29
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