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Liebe Nutzer*innen des Handbuchs

wir möchten Euch gerne ein paar Grundinformationen rund um das Thema Vereinsgründung geben, die euch die Gründung eures Bezirksvereins erleichtern soll. Dieses Handbuch ist von der Vereins-AG zwar nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden, aber es handelt sich dabei um keine Rechtsberatung. Dennoch hoffen wir, dass wir Euch mit diesem Handbuch wertvolle Tipps geben.

Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an verein@foodsharing.network

Weitere Infos, Hinweise, Downloads findet ihr auf der Seite satzung.

Viel Spaß bei der Vereinsgründung!

Wichtig: Vor Gründung bitte Satzung einreichen

Bitte wende Dich VOR Gründung an die Vereins-AG, da diese die Gründungen koordinieren wird. Das ist wichtig, damit auch später alle im Bundesverband Mitglied werden können und damit die Gründungen möglichst konfliktfrei ablaufen.

Formulare

Wir haben eine Sammlung von Formularen entworfen, aus der ihr euch für euren foodsharing-Bezirksverein bedienen könnt. Ihr findet sie hier als zip-Datei.

Darin findet ihr z.B. einen Aufnahmeantrag, Musterschreiben für Kündigungen oder Vereinsausschlüsse, Mustereinladungen zu Mitgliederversammlungen und vieles andere.

Wie sieht die Struktur in Zukunft aus?

Die Bezirke sind als eigene juristische Personen organisiert. Welche Rechtsform ein Bezirk annimmt, ist aber nicht verpflichtend festgelegt.

Es gibt folgende Möglichkeiten (und vielleicht noch weitere): a) den eingetragenen Verein b) den nicht-eingetragenen Verein c) die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) d) die Initiative (ein Oberbegriff für alle möglichen Rechtsformen)

Alle Bezirksvereine und Bezirke in anderen Rechtsformen sollen in dem später zu gründenden foodsharing-Bundesverband organisiert sein.

zu a) Der eingetragene Verein:

Verpflichtend:

  1. eine satzung
  2. ein gewählter Vorstand
  3. min. sieben Mitglieder
  4. Vereinshaftpflicht sinnvoll

zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative

Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF

zu c) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

zu d) Die Initiative

Der Bundesverband

Langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle Bezirke als juristische Personen (egal in welcher Rechtsform) Mitglieder sind. Der Bundesverband soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.

Wie gründe ich einen Verein?

Hier findet sich ein ausführlicher Leitfaden.

Schritt 1: Satzung

Schritt 2: Gründungsversammlung

Für die Gründung eines Vereins sind nur 2 Personen erforderlich, für die Eintragung als e.V. allerdings 7 Mitglieder. Wenn der Verein eingetragen ist, dann darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.

Schritt 3: Beantragung der Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden. (Für Details kann man ruhig mal beim Finanzamt anrufen.)

Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:

Schritt 4: Eintragung des Vereins

Was kostet die Vereinsgründung?

- der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (10-75 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren) - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (etwa 50 €) - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)

Die Mustersatzung

Es gibt eine Mustersatzung, die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.

- Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich. - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet: z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel, außerdem soll es Foodsavern möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln u.ä.

Entstehungsgeschichte

Schritt 1: Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.

Schritt 2: Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.

Schritt 3: Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.

Schritt 4: Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.

Schritt 5: Nach einer abschließenden Prüfung durch den Rechtsanwalt steht die Mustersatzung der Community zur Verfügung.

Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt

Vereinsname und Bezirksgrenzen


Artikel von:   AG Organisationsstruktur - Verein   (Kontakt)

Letzte Überarbeitung am 26.10.2020