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Foodsaver stehen bei geretteten Lebensmitteln immer vor der Herausforderung zu entscheiden, was noch essbar ist und was nicht und was man beim Transport beachten muss, damit man die geretteten Lebensmittel sicher und problemlos weitergeben kann.
Dabei bieten Buffet-Lebensmittel und zubereitete Speisen - zwei sehr ähnliche Bereiche - ganz besondere - und sehr ähnliche - Herausforderungen für Foodsaver.
Als kleine Hilfestellung dazu hat die AG Hygiene begonnen, diesen Leitfaden zu schreiben. Er enthält schon einige Hinweise und kann hoffentlich in der Foodsaver-Praxis nützlich sein. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und wir werden ihn stetig weiterentwickeln.
Dazu freuen wir uns auf eure Fragen, Anregungungen und Ideen und gerne auch eure Mitarbeit. Meldet euch gerne bei uns an hygiene@foodsharing.network.
Beide Begriffe beschreiben Lebensmittel mit den folgenden Eigenschaften:
Belegte Brötchen, Spinattaschen und süße Teilchen aus einer Selbstbedienungs-Bäckerei zum Beispiel werden dort auch meist nicht gekühlt und verpackt angeboten. Nicht unter „offen angeboten“ fallen einzeln verpackte Sandwiches oder Salate, da sie nicht durch Gäste mit Krankheitserregern oder Schmutz kontaminiert worden sind. Dasselbe gilt auch für Obst/Gemüse in der „Naturverpackung“, also ohne künstliche Verpackung.
Es gibt aber einen wichtigen Unterschied zwischen Buffet-Lebensmitteln und zubereiteten Speisen.
Buffet-Lebensmittel stehen einige Zeit auf einem Buffet bereit und werden so angeboten, dass die Gäste mit den Lebensmitteln unmittelbar in Kontakt kommen - anfassen oder auf die Lebensmittel atmen / husten / niesen. Dabei geht es darum, dass die Gäste auch mit dem Essen in Kontakt kommen, das sie nicht mitnehmen (zum Beispiel, wenn sie sich aus einem Brotkorb oder einer Salatschüssel bedienen).
Zubereitete Speisen dagegen werden von Mitarbeiter*innen an die Gäste oder Kund*innen ausgeteilt, so dass die Gäste nicht in unmittelbaren Kontakt mit dem Essen kommen; oder sie sind so einzeln verpackt, dass sie nicht durch Gäste mit Krankheitserregern oder Schmutz kontaminiert worden sind. Dies ist bei Kantinen, Mensen und Restaurants meistens so, auch bei Catering für Veranstaltung sehr oft. Die Selbstbedienungs-Bäckereien und ähnliche Läden gehören auch dazu, wo die Kund*innen nur die Lebensmittel anfassen können, die sie dann auch kaufen.
Es kommt vor allem darauf an, wie die Lagerung auf der Angebotstheke und der Umgang der Gäste mit dem Essen stattfindet.
Beide Kategorien von Essen erfordern beim Umgang und insbesondere bei der Weitergabe besondere Vorsicht. Sie haben üblicherweise mehrere Stunden unter nicht optimalen Lagerungsbedingungen gelegen: Kühlwaren sind ungekühlt oder nicht ausreichend gekühlt. Gekochtes Essen kühlt langsam ab und befindet sich daher in dem besonders kritischen mittleren Temperaturbereich zwischen 65°C und 10°C, oder es wurde zu lange heiß (aber nicht kochend) gehalten ([13], S.4).
Bei Buffet-Lebensmitteln kommt dann noch die Gefahr hinzu, dass sie durch Gäste mit Krankheitserregern oder Schmutz kontaminiert worden sind.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB §§ 433 ff. [5]) und das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG, [6]) regeln Produkthaftung und Gewährleistung, auch Personen- oder Sachschäden durch Produktfehler. Dabei haftet das herstellende / importierende Unternehmen, falls bekannt, ansonsten der Inverkehrbringer (also in unserem Fall der Foodsaver). Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn „es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände (…) berechtigterweise erwartet werden kann“ (§ 3 Absatz 1 ProdHaftG, [6]).
Im Verhältnis eines Unternehmens, welches Lebensmittel kostenlos zur Verfügung stellt, und der sozialen Einrichtung, welche diese empfängt, gilt aufgrund der Unentgeltlichkeit in der Regel Schenkungsrecht. Schadensersatz für Sachmängel ist hiernach bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers zu leisten (vgl. BGB §§ 516, 524 [5]).
Der gesetzeskonforme Umgang mit Lebensmitteln ist im Lebensmittelrecht umfangreich geregelt. Lebensmittel müssen sicher sein. Für die Lebensmittelsicherheit ist verantwortlich, wer die Lebensmittel abgibt. Das bedeutet, dass sowohl die Foodsaver als auch eine andere Organisation, an welche die LM weitergegeben werden, sich von der Sicherheit der weitergegebenen Lebensmittel überzeugen müssen. Diese Verantwortung kann auch durch vertragliche Vereinbarungen nicht an jemand anderen übertragen werden.
Sobald Grund zu der Annahme besteht, dass ein Lebensmittel nicht sicher ist, ist das Produkt im Rahmen der Eigenverantwortung nicht herauszugeben.
Haftungsrechtliche Besonderheiten bei Buffet-Lebensmitteln
Leider sieht das Deutsche Gesetz immer noch keine andere Haftung als durch den Anbieter der Abhol-Lebensmittel vor. Wenn also jemand das Essen mit nach Hause nimmt und sich am nächsten Tag den Magen daran verdirbt, kann streng genommen der Caterer dafür verantwortlich gemacht werden (z.B. [10], [11]).
Es kann deswegen sinnvoll sein, wenn die Foodsaver bei der Abholung einen expliziten Haftungsausschluss unterschreiben und an den Caterer übergeben. Hier findet sich ein Formular dafür. Es basiert auf einer Vorlage von Umweltbundesamt und Dehoga ([12]).
Es gibt drei Ursachen für eine mögliche Gesundheitsgefahr bei Buffet-Lebensmitteln und zubereiteten Speisen, die man bei der Rettung, beim Transport und bei der Weitergabe bedenken muss:
Wenn Kund*innen unmittelbaren Kontakt mit den Lebensmitteln haben konnten – sich selbst bedienen oder auf die Lebensmittel atmen können – dann besteht die Gefahr, dass auf diese Weise Krankheitserreger von Kund*innen auf die Lebensmittel gelangen. Diese Gefahr ist nicht kontrollierbar.
Das Risiko ist nicht größer, sondern genau dasselbe, das man eingeht, wenn man selbst als Kund*in Essen von einem solchen Buffet zu sich nimmt. Daher spricht nichts gegen den Verzehr und die Weitergabe dieser Lebensmittel, vorausgesetzt alle sind sich dieses Risikos bewusst.
Bei der Weitergabe dieser Lebensmittel müssen die Foodsaver also auf jeden Fall mündlich darauf hinweisen, dass das Essen von einem offenen Buffet stammt.
Beim Transport und der Lagerung (und auch dem Inverkehrbringen) von Lebensmitteln spielen die Temperaturführung, d.h. die Einhaltung bestimmter Temperaturen, eine entscheidende Rolle. Leicht verderbliche Lebensmittel müssen - mit Ausnahme von kurzen Unterbrechungen - gekühlt werden, damit man sicher sein kann, dass sie noch genießbar sind.
Mehr dazu steht im Artikel kuhlkette_und_empfindliche_lebensmittel.
Leicht verderbliche Lebensmittel sind „Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich sind und deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann“ (LMHV §2 (1) Buchstabe 2, [1]), also insbesondere
Bedenken sollte man auch, dass durch Kühlung und Tiefkühlung die unerwünschte Vermehrung von Mikroorganismen zwar verlangsamt, ihre Zahl jedoch nicht verringert werden kann ([13], S.7).
Dabei gibt es durchaus noch Unterschiede:
Auf einem Buffet steht warmes Essen oft recht lange Zeit und kühlt dabei sehr langsam ab. Wenn warmes Essen unter 65*C sinkt, dann sind ideale Bedingungen für die Vermehrung von Bakterien gegeben, so dass ihre Menge schnell zunimmt. Beim Abkühlen heißer Lebensmittel sollte der Bereich zwischen +65° und +10°C deshalb innerhalb von drei Stunden durchschritten werden ([8], S.1; [9], S. 52) oder das Essen in dieser Zeit verbraucht werden, um eine unerwünschte Keimvermehrung zu vermeiden.
Steht warmes Essen auf einem Buffet, dann muss man davon ausgehen, dass diese Zeitbegrenzung für das Abkühlen nicht immer eingehalten werden kann. Die dadurch entstandenen Keime können nur abgetötet werden, wenn das Lebensmittel noch einmal durcherhitzt wird ([9], S. 62]).
Generell dürfen nur sichere und zum Verzehr geeignete Lebensmittel weitergegeben werden. Solche Lebensmittel,
können mit klaren und unmittelbaren mündlichen Hinweisen (etwa: schnell verbrauchen, kühl lagern, durcherhitzen …) auf eigene Verantwortung des/der Empfangenden weitergegeben werden.
Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, Buffet-Lebensmittel zu retten und auch weiterzugeben. Wichtig dabei ist nur, auf ein paar Dinge zu achten, die bei den meisten anderen Lebensmittelrettungen nicht relevant sind.
Foodsaver sollten darauf achten,
Zur Weitergabe von Buffet-Lebensmitteln gehört immer ein mündlicher Hinweis
Die Weitergabe von zubereiteten Lebensmitteln, die warm angeboten wurden, erfordern ebenfalls mündliche Hinweise,
Außerdem sollte man unmittelbar vor der Weitergabe
Die Notwendigkeit des mündlichen Hinweises bedeutet,
Als einfache und sehr weit reichende Hilfestellung kann die weitergabe-ampel_fur_lebensmittel dienen. Mit ihr wird das gerettete Essen in drei Farben eingeteilt und entsprechend markiert:
Unterschiedliche Arten von Speisen machen jeweils spezielle weitere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Liste von Beispielen hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll nur eine ungefähre Orientierung bieten. Letztendlich müssen alle rettenden Foodsaver in jedem Einzelfall entscheiden.
Rot 🌶
Kaltes Essen mit Frischwurst1, Frischfleisch oder (nicht geräuchertem) Fisch
Salate mit Milchprodukten oder rohem Ei (z.B. Mayonnaise!)
(besonders schnell verderbliche Speisen)
→ Genau prüfen (Auge-Nase-Mund-Test)
→ Ggf. fragen, wie lange sie ungekühlt waren (Salate: maximal 2 Stunden, [2]}} S. 52//) → Im Zweifelsfall lieber zurücklassen. → Möglichst gekühlt transportieren. → Vorwiegend für den Eigenverzehr, nicht für die Weitergabe. → Weitergabe allerhöchstens nach //sorgfältiger Prüfung// und //sehr schnell//. → Weitergabe mit deutlichem Hinweis, dass sie //schnell// verbraucht werden müssen. Man kann keine pauschalen Fristen angeben. Ein paar Fingerzeige dazu, welche Lebensmittel wie empfindlich sind, kann man aber der Tabelle im Abschnitt [[buffet-lebensmittel_und_zubereitete_speisen#Wie_empfindlich_ist_welches_Lebensmittel_3F|Wie empfindlich ist welches Lebensmittel ? entnehmen. 1 Frischwurst ist nicht jeder Wurstaufschnitt, sondern nur solcher, der bei der Produktion nicht erhitzt wurde (z.B. Leberwurst, Teewurst, Zwiebelmett und alle Wurst-/Fleisch-Produkte mit Hackfleisch). Der meiste Aufschnitt dagegen (Bierwurst, Mortadella, …) ist erhitzt oder sogar geräuchert worden. Rot 🌶 Eis, kalte Süßspeisen mit Milchprodukten Sushi, Meeresfrüchte (Krebs, Krabben, Tintenfisch, Muscheln), Innereien → Genau prüfen (Auge-Nase-Mund-Test); feststellen und ggf. fragen, ob sie ungekühlt waren → Im Zweifelsfall lieber zurücklassen → Möglichst gekühlt transportieren → Vorwiegend für den Eigenverzehr, nicht für die Weitergabe. → Weitergabe nur, wenn sie gekühlt transportiert wurden. → Weitergabe allerhöchstens nach sorgfältiger Prüfung und sehr schnell. → Weitergabe mit deutlichem Hinweis, dass sie schnell verbraucht werden müssen. Orange 🍊 Salate mit Öl, aber ohne Milchprodukte und Rohei-Produkte → Geschmack kann sich verändert haben (ranziger Geschmack), aber keine Gesundheitsgefahr → Prüfen: Auge-Test, eventuell Nase-Test → Im Zweifelsfall zurücklassen → Weitergabe nur mit klarem Hinweis auf veränderten Geschmack, lange Lagerung usw. Orange 🍊 Kaltes Essen mit Koch- oder Räucherwurst, Koch- oder Räucherfleisch oder Räucherfisch → unproblematisch → aber zügiges Verbrauchen anraten Rot 🌶 Warmes Essen – Suppen, Eintöpfe, Saucen, Gemüsegerichte, Getreidegerichte, Kartoffeln → Wurde das Essen heiß gehalten, also über 70°C ([13]; [9], S.52)? Ohne Thermometer natürlich: ist das Essen nahe am Kochen (steigt Dampf auf, wenn man den Deckel öffnet) ? → Ggf. fragen, wie lange es schon gestanden hat → Essen schnell verbrauchen (Hinweis bei Weitergabe) → Suppen, Eintöpfe``: Auge-Nase-Mund-Test * Auge: Schaumbildung ? * Nase: Geruch sauer oder nicht lecker (außer bei Sauerbraten!) ? * Mund: Kribbeln auf der Zunge ? → Falls JA auf eine der Fragen: nicht verzehrfähig, also nicht mitnehmen → Falls über 4 Stunden heiß gestanden oder nicht heiß gehalten: Durcherhitzen vor Verzehr - mindestens 80°C (Hinweis bei Weitergabe) → Abkühlzeit: zwischen 65°C und 10°C in max. 3 Stunden; sonst Durcherhitzen vor Verzehr - mindestens 80°C (Hinweis bei Weitergabe) → Falls Verzehr mehr als 3 Stunden nach Abholung (ohne schnelle Abkühlung): Durcherhitzen vor Verzehr - mindestens 80°C (Hinweis bei Weitergabe) Rot 🌶 Warmes Essen – Fleisch, Eier → roh: keine Weitergabe, eher gar nicht erst mitnehmen → Beachten: * Wurde das Essen über 4 Stunden heiß gehalten ? * Wurde das Essen gar nicht heiß gehalten ? * Abkühlzeit: Habe ich das Essen von 65°C auf 10°C in mehr als 3 Stunden abgekühlt? * Verzehrzeit: Soll das Essen mehr als 3 Stunden nach Abholung (ohne schnelle Abkühlung) gegessen werden ? Falls JA auf eine der Fragen: Durcherhitzen vor Verzehr - mindestens 80°C (Hinweis bei Weitergabe) Rot 🌶 Warmes Essen – Fisch → roh: keine Weitergabe, eher gar nicht erst mitnehmen → Beachten: * Wurde das Essen über 2 Stunden heiß gehalten ? (Kürzere Warmhaltezeit als bei Fleisch!) * Wurde das Essen gar nicht heiß gehalten ? * Abkühlzeit: Habe ich das Essen von 65°C auf 10°C in mehr als 3 Stunden abgekühlt? * Verzehrzeit: Soll das Essen mehr als 3 Stunden nach Abholung (ohne schnelle Abkühlung) gegessen werden ? Falls JA auf eine der Fragen: Durcherhitzen vor Verzehr - mindestens 80°C (Hinweis bei Weitergabe) → genaue sensorische Prüfung - Auge, Nase und Mund ! - Bei Fisch in Sauce auch für die Sauce! * Auge: Ist der Fisch schon sehr trocken? * Nase: Riecht der Fisch „fischig“? Frischer Fisch riecht nicht fischig! * Mund - schmeckt der Fisch gummiartig oder seltsam? Falls JA auf eine der Fragen: nicht mitnehmen, keinesfalls weitergeben → Weitergabe nur, wenn ganz sicher alles in Ordnung ist Orange 🍊 Kalt angebotenes, zubereitetes Essen, das in der Herstellung warm war (z.B. gefüllte Börek, Pizzastücke, Chutney, Marmelade, kalte Bratenstücke, Geräuchertes, Kochwurst, Kochschinken) → der Hersteller oder Betrieb muss dieses Essen professionell (schnell) herunterkühlen, es ist damit eher unbedenklich → produktgerechte Lagerung wichtig → Weitergabe innerhalb von 24 Stunden - mit Hinweis: produktgerechte Lagerung und zügiger Verbrauch Rot 🌶 offenes Eingekochtes: Marmelade, Aufstriche, Soßen, Getränke, Chutney offenes Nicht-Eingekochtes: kalt gemischtes Pesto, eingelegtes Obst/Gemüse → genaue sensorische Prüfung - Auge, Nase und Mund ! → Kühlung bei Lagerung (und bei längerem Transport) → Falls offen angeboten (Kanne, Schälchen) : keine Weitergabe, nur Eigenverzehr → Falls in Originalflasche/-Behälter: Weitergabe mit Hinweis - kühl lagern, schnell verbrauchen, selbst sensorisch prüfen Grün 🥒 verschlossenes Eingekochtes : Marmelade, Aufstriche, Konserven, Chutney, Getränke verschlossenes Nicht-Eingekochtes: kalt gemischtes Pesto, eingelegtes Obst/Gemüse → kann noch längere Zeit gelagert werden - produktgerecht (gekühlt, trocken) → kann unbedenklich weitergegeben werden ===== Wie empfindlich ist welches Lebensmittel ? ===== Wie lange eine Speise ungekühlt bleiben kann, bevor sie ein Risiko für den Verzehr darstellt, das kann man unmöglich pauschal zu sagen. Es ist sehr abhängig von der einzelnen Lebensmittelart, aber auch von Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Sonneneinstrahlung (sogar Luftfeuchtigkeit und anderem mehr). Die folgende Tabelle ([15]) kann aber eine ungefähre Einordnung und ein paar Fingerzeige dazu geben, welche Lebensmittel wie empfindlich sind. Bedeutsam sind dabei insbesondere die Temperaturen. | Lebensmittel| Temperatur | | Butter| +10 °C | | Frischkäse, Weichkäse, Schnittkäse| +10 °C | | Konsummilch, pasteurisiert| +8 °C | | Milcherzeugnisse, z.B. Zaziki, Frischkäsezubereitung| +10 °C | | Vorzugsmilch| +8 °C | | Konditoreiwaren mit nicht durcherhitzten Auflagen und Füllungen| +7 °C | | Feinkost-, Obst- und Gemüsesalate| +7 °C | | Fleisch, frisch und Fleischerzeugnisse| +7 °C | | Nebenprodukte der Schlachtung, z.B. Innereien| +3 °C | | Haarwild, erlegt, frisch| +7 °C | | Hasen, Wild- u. Hauskaninchen, Federwild| +4 °C | | Geflügel, frisch| +4 °C | | Hackfleisch aus zugelassenen EG Betrieben| +2°C | | Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse: bei alsbaldiger Abgabe / bei Lagerung u. Transport| +7 °C / +4 °C | | Hackfleischzubereitungen| +4 °C | | Fischereierzeugnisse, frisch Krebs- und Weichtiererzeugnisse gekocht| in schmelzendem Eis oder +2 °C | | Räucherfisch, Anchosen, Marinaden, Bratfisch- und Kochfisch, Fischerzeugnisse in Gelee usw.| +7° C | | Muscheln, lebend| +10 °C | | roheihaltige Lebensmittel, z.B. Mayonnaisen mit Frischei| +7 °C | | Eiprodukte, unbehandelt - Verwendung am Tag der Herstellung| +4 °C | | Eiprodukte, vorbehandelt| +4 °C | | Tiefgefrorene Lebensmittel| -18 °C | | Speiseeis in Fertigpackungen| -18 °C | | Speiseeis bei loser Abgabe (zum Ausformen)| -10 °C | | Warme Speisen| Nicht unter +65°C im Kern | (Tabelle aus [15]) ====== Quellen ====== [1] Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) vom 08.08.2007, (BGBl. I S. 1816, 1817), http://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/, am 16.07.2020 [2] Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV) vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828) in jeweils aktueller Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/, am 16.07.2020 [3] Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABI. L 31/1), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32002R0178, am 23.10.2018 [4] „EU Basisverordnung“, Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABI. L 226/3), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A02004R0852-20090420, am 26.04.2017 [5] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), https://www.gesetze-im-internet.de/bgb, am 11.05.2017 [6] Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) vom 15.12.1989, https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg, am 29.07.2020 [7] foodsharing-Hygieneregeln in der jeweils geltenden Fassung, https://wiki.foodsharing.de/Hygieneregeln [8] Warmhaltetemperatur von Speisen sollte über 65 °C betragen (Bundesinstitut für Risikobewertung), https://www.bfr.bund.de/cm/343/warmhaltetemperatur_von_speisen_sollte_ueber_65_grad_betragen.pdf, am am 24.07.2020 [9] Hygiene im Gastgewerbe (Andreas Schmölzer) https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/Gastgewerbe-Skriptum-Lebensmittelhygiene.pdf, am 29.01.2020 [10] Strenge Regeln für das Weitergeben von Essen, Deutschlandfunk Nova, 26.09.2018, https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/catering-weitergabe-von-essensresten-nach-strengen-regeln, am 03.02.2020 [11] aghz: Gastronomen haften nicht für mitgenommene Speisen, 17.04.2019, https://www.ahgz.de/news/lebensmittelverschwendung-gastronomen-haften-nicht-fuer-mitgenommene-speisen,200012255261.html, am 09.08.2020 [12] Umweltbundesamt, Vermeidung von Lebensmittelabfällen beim Catering, Oktober 2016, https://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/161020_uba_fachbroschure_catering_bf.pdf, am 09.08.2020 [13] Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) / Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie, https://www.bzfe.de/_data/files/BfR_Merkblatt_Hygieneregeln_de_2020_web_BF.pdf, am 13.08.2020 [14] Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Knackige Sprossen und Keimlinge – ein ungetrübter Genuss?, https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/lebensmittelgruppen/obst_gemuse/knackige-sprossen-und-keimlinge--ein-ungetruebter-genuss-73023.html, am 13.08.2020 [15] Temperaturanforderungen für Lebensmittel, Kreisverwaltung Main-Kinzig-Kreis, 10.10.2017, https://www.mkk.de/media/resources/pdf/mkk_de_1/buergerservice_1/lebenslagen_1/gesundheit_1/39_veterinaer__und_verbraucherschutz_1/Temperaturanforderungen__LM.pdf, am 06.09.2020 —- Artikel von: AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen (Kontakt) Letzte Überarbeitung am 06.09.2020