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Hinweise im Umgang mit der Corona-Pandemie – was ist für die foodsharing-Arbeit wichtig und sinnvoll?
Liebe Community,
wir müssen leider ziemlich sicher davon ausgehen, dass das Problem der Corona-Ansteckungsgefahr im Kontakt mit anderen Menschen nicht innerhalb von kurzer Zeit aufhören wird.
Zwar werden vermutlich irgendwann – vielleicht schon in einigen Monaten – die gesetzlichen Verbote und Einschränkungen zu Kontakten aufgehoben werden. Dies wird aber eher geschehen, um die Gesellschaft, die Wirtschaft und uns alle nicht völlig aus der Bahn zu werfen. Eine Pandemie dagegen ist erst dann wirklich unter Kontrolle, wenn für einen Großteil der Bevölkerung ein Impfschutz vorliegt (oder eine Immunität gegeben ist), und das dauert bei Pandemien erfahrungsgemäß selten weniger als 1–2 Jahre.
foodsharing muss sich deswegen langsam darauf einstellen, dass wir Ideen brauchen, wie wir in der bestehenden Situation weiterarbeiten können.
Deswegen sollen in diesem Artikel Konzepte, Ideen, Best Practices gesammelt werden (und natürlich auch Wissen, Empfehlungen und Hinweise), wie foodsharing in der Corona-Krise funktionieren kann.
Wenn ihr noch andere Fragen oder sonstige Anliegen habt, dann wendet euch gerne an das Infozentrum der AG Hygiene: corona@foodsharing.network.
Wir entwickeln diesen Artikel aus euren Fragen, Anregungen (und aus neuen Erkenntnissen) laufend weiter.
Hier findet ihr auch noch die erste FAQ-Version vom Anfang der Corona-Pandemie.
A: Was bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen stimmt, gilt auch für das Coronavirus, um die Ausbreitung und direkte Ansteckungen durch oder von anderen Personen zu vermeiden: Die wichtigsten und wirksamsten Schutzmaßnahmen bestehen darin, dass man sich in bestimmten Situationen vorsichtig verhält und einen vorsichtigen Umgang mit anderen Menschen und z.B. mit Lebensmitteln pflegt.
Entscheidende Maßnahmen sind:
A: Ja, definitiv! Überall da, wo inzwischen eine generelle Maskenpflicht im Einzelhandel (also in Geschäften) und im öffentlichen Nahverkehr gilt, sollten wir uns auch daran halten. foodsharing-Abholungen finden ja meistens auch in Geschäften oder in unmittelbarem Kontakt mit Beschäftigten der Betriebe statt.
Im Allgemeinen sollten wir durch das Tragen von Masken oder ähnlichem Schutz dafür sorgen, dass andere und wir bei unseren Rettungen geschützt sind.
Und es geht dabei nicht nur darum, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und dadurch keine Strafen riskieren. Wir bieten auch in der aktuellen Situation ein viel besseres Bild von foodsharing, wenn wir auf diese Weise unseren kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln zeigen.
A: Wenn man ohne Schutzmaske in die Nähe von anderen Menschen kommt, dann besteht immer die Gefahr, dass man das Coronavirus an sie weitergibt. Schutzmaßnahmen, die der Gesundheit von Menschen dienen, haben (meistens) einen Sinn und können nicht einfach ausgehebelt werden. Der Schutz der Gesundheit rechtfertigt deshalb angemessene Einschränkungen der persönlichen Freiheit (vgl. etwa IfSG § 42(1) zu ansteckenden Krankheiten).
Foodsaver ohne Schutzmaske sollten daher nur an Abholungen teilnehmen, wenn
Wenn das nicht möglich ist, dann kann jemand ohne Maske an dieser Abholung nicht teilnehmen. Die Entscheidungen zur Umsetzung in einzelnen Betrieben sollten die BV's, bei Ketten in Rücksprache mit den respektiven KAM's treffen.
A: Als Faustregel sind ideal bestenfalls 1,5 Meter (Länge der ausgestreckten Arme) einzuhalten. In geschlossenen Räumen ist es zu empfehlen, nur einen Foodsaver sortieren zu lassen. Eine spätere Aufteilung kann gegebenenfalls danach unter freiem Himmel – mit mehr Abstand zueinander – stattfinden. Wenn im Freien der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sollte unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
A: Handschuhe sind nicht generell sinnvoll. Man kann kaum vermeiden, dass die Handschuhe beim Transport oder während der Abholung mit anderen Oberflächen kontaminiert werden. Außerdem kann sich gerade unter den Handschuhen ein sehr ungesundes (für Krankheitserreger gesundes) Mikroklima bilden. Und nicht zuletzt produzieren wir damit viel Müll, was nicht besonders ökologisch ist.
Solltet ihr Handschuhe nutzen wollen, beachtet folgendes:
Eine Anleitung zum korrekten Anlegen und Benutzen von Handschuhen findet sich in diesem und in diesem Artikel.
Ausführliche Erklärungen dazu gibt hier im Wiki der Artikel Handhygiene.
Unabhängig von den aktuellen Vorsichtsmaßnahmen mit Bezug auf die Übertragung infektiöser Krankheiten ist auf jeden Fall das Tragen von Handschuhen weiterhin sinnvoll, wenn Foodsaver mit Backwaren umgehen - so wie es von den Hygieneregeln (Regel B1a) ) festgelegt wird.
A: Es hilft sehr viel, wenn ihr die allgemeinen Empfehlungen bei euch vor Ort ernst nehmt und wenn ihr euch jede Situation genau anschaut.
Als Bezirk liegt es in eurer gemeinsamen Verantwortung darüber zu entscheiden, wie Abholungen weiter durchgeführt werden können und ob im Extremfall Abholungen teilweise oder komplett eingestellt werden müssen.
A: Nach unserem Verständnis gilt das Kontaktverbot für mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit für foodsharing-Abholungen nicht, solange die von uns empfohlenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Aber wichtig: Jeder Bezirk sollte die lokalen Regelungen (Bundesland - und eure Kommune! ) genau anschauen und im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden nachfragen.
A: Wenn Foodsaver während Abholungen oder anderer Aktivitäten für foodsharing kontrolliert oder auf das Kontaktverbot hingewiesen werden, dann können sie darauf hinweisen, dass die foodsharing-Arbeit nicht privat ist, sondern verpflichtende Termine enthält (siehe Frage „Sind Abholungen mit mehr als 2 Foodsavern noch möglich?“). Dabei ist wichtig:
A: Einige Bezirke haben die Benutzung des ÖPNV für Abholungen bereits verboten. Dies ist aber schwierig zu argumentieren: die ÖPNV-Nutzung betrifft hauptsächlich die persönliche Sicherheit und liegt daher in der persönlichen Verantwortung.
A: Nein, das sollten wir so nicht sagen. Wenn es andere Möglichkeiten gibt, die mehr unserer ökologischen Ausrichtung und unserem Nachhaltigkeitsgrundsatz entsprechen, dann sollten wir diese Möglichkeiten auch nutzen.
Bei manchen Abholungen – vor allem mit großen Mengen – wird aber natürlich mit der Reduzierung auf 1–2 Abholende ein Auto als Transportmöglichkeit nötig sein.
A: Dies sollte generell nicht verboten werden. Menschen aus der Risikogruppe gefährden hauptsächlich sich selbst, was dann in ihrer eigenen Verantwortung liegt. Schön wäre es aber, Foodsavern ggf. Lebensmittel zu bringen, wenn sie nicht selbst abholen können oder möchten – auch, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
Übrigens: Wenn es in einem Betrieb oder Bezirk eine Regel gibt, wie oft man abholen muss, um in einem Betriebsteam zu bleiben, dann wäre es möglicherweise fairer und kollegialer, diese Regeln jetzt nicht strikt anzuwenden.
A: Bitte beurteilt das in jedem Einzelfall vor Ort selbst. Vorsicht kann aber derzeit nicht schaden.
A: Es spricht überhaupt nichts dagegen, EinAbs durchzuführen. Und eigentlich sind EinAbs nicht gefährlicher als normale Abholungen, wenn man sich auch dabei an die grundsätzlichen Empfehlungen (s.o.) hält.
Ausweisübergaben können kontaktlos geschehen: z.B. Einwurf in den Briefkasten, Ausweis zuschicken als pdf-Datei oder Treffen irgendwo draußen, zu dem die Menschen mit genauer Zeitangabe hin bestellt werden können. (Die Daten prüfen für die Verifizierung kann man z.B. auch per Videokonferenz, wenn die Leute einverstanden sind.)
Eine Idee zur Reduzierung der EA-Termine wäre auch, z.B. die dritte EA als „virtuelle“ EA in Form einer Videokonferenz anzubieten, bei der dann vor allem einiges erklärt wird.
A: Das ist kaum umsetzbar und macht auch meistens keinen Sinn. Der Stammbezirk sagt oft wenig darüber aus, wo sich Foodsaver wirklich aufhalten: z.B. wo sie arbeiten, ob sie gerade zu Besuch oder Studiumsaufenthalt woanders sind und wo sie in ihrem Alltag regelmäßig vorbeikommen.
Deswegen ist es unmöglich, eine solche Regelung so einzuführen, dass sie den vielfältigen Situationen der Foodsaver gerecht wird.
A: Ja, ganz besonders derzeit! Das zeigt sich zum Beispiel an Szenarien wie Tafel-Ersatz-Abholungen, Restaurants mit derzeit wenig Kundschaft, Läden mit schwer kalkulierbarer Kundenzahl und vielen anderen. Gerade jetzt ist foodsharing-Aktivität wichtig.
A: Generell können persönliche Treffen von vielen Menschen zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko führen. Sie sollten daher nur durchgeführt werden, wenn es keine Alternative gibt.
foodsharing hat bereits eine Videokonferenzlösung in der Software implementiert, auf welche in jedem Bezirk bzw. in jeder AG zurückgegriffen werden kann.
Eventuell kann eine Anwesenheitsliste sinnvoll sein. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass Teilnehmer*innen des Treffens erkrankt sind, dann können die übrigen Beteiligten ermittelt, gewarnt und ggf. auf eine mögliche Corona-Erkrankung getestet werden.
A: Bitte handle in diesem Fall schnell, damit du möglichst niemand anderen in Gefahr bringst!
A: In diesem Fall steht der Schutz der Gesundheit an erster Stelle, und der Schutz persönlicher Daten muss dem - im angemessenen Rahmen - untergeordnet werden. Zu den Datenschutz-Aspekten siehe z.B. diesen Artikel).
Es ist vor allem wichtig, dass die Foodsaver im Betriebsteam oder Bezirk als Team denken und gemeinsam Wege finden, mit denen sich niemand unwohl fühlt oder Angst hat.