wiki-artikel-typ: 1 (Regel-Artikel)
Gültig ab 02.01.2020
Änderungen gegenüber der vorigen Fassung (pdf)
Ausführliche Erläuterungen und Leitfäden für die Praxis
Für die praktische Arbeit als Foodsaver gibt es einige weitere Texte mit Tipps und Infos.
Hier gibt es auch die Hygieneregeln als pdf-Datei zum Download.
Weiterentwicklung der Hygieneregeln
Die Hygieneregeln werden weiterentwickelt von der AG Hygiene – Austausch und (Fach)Wissen. Verbesserungsvorschläge und Ideen können jederzeit an die AG Hygiene geschickt werden (möglichst per Email an foodsharing.hygiene@foodsharing.network).
Die AG sichtet alle eingegangenen Ideen und Vorschläge; eine Änderung der gültigen Regeln ist einmal pro Jahr – in der Regel im November – vorgesehen.
Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Präambel
Die Hygieneregeln legen Mindestanforderungen für foodsharing und alle Foodsaver fest. Dadurch soll bei der praktischen Arbeit mit Lebensmitteln einerseits die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften garantiert werden. Andererseits sollen die Regeln vor Fehlern schützen und Hinweise geben, wie man mit Lebensmitteln so umgeht, dass sie unbedenklich verzehrt werden können.
Es kann dabei durchaus sinnvoll sein, für einzelne Situationen, Betriebe oder Bezirke Regeln etwas stärker zu fassen, wenn die Gegebenheiten vor Ort es nötig machen.
Jeder Bezirk kann deswegen die Regeln für seinen Bereich verschärfen; die Anpassungen dürfen allerdings nicht den hier stehenden Hygieneregeln widersprechen.
1) Für den Umgang mit Lebensmitteln sind saubere Kleidung, Haare und Hände Voraussetzung.
2) Bei folgenden Krankheitssymptomen ist man verpflichtet, vor dem Umgang mit Lebensmitteln einen Arzt aufzusuchen:
Der anschließende Umgang mit Lebensmitteln ist nur erlaubt, wenn der Arzt eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.
a) Unverpackte Backwaren: Gebäckzange, Handschuhe (möglichst abwaschbare Mehrweghandschuhe) oder sorgfältig gewaschene Hände sind zwingend erforderlich. Für alle anderen Lebensmittel sind Handschuhe in der Regel nicht erforderlich, außer wenn es aus besonderen Anlässen (oder behördlichen Anweisungen) empfohlen ist. Für Kuchen und Torten sollten möglichst feste Behälter verwendet werden. Erläuterung
b) Kühlwaren: Die Kühlkette soll, wenn möglich, eingehalten werden: Erläuterung
c) Kühlwaren sind: Erläuterung
d) Angefaulte Lebensmittel sollen getrennt von anderen Lebensmitteln verpackt werden. Erläuterung
e) Unverpackte Lebensmittel dürfen nur in sauberen, lebensmittelechten Verpackungen transportiert und gelagert werden. Erläuterung Lebensmittelechte Verpackungen sind erkennbar
Bezugsquellen für lebensmittelechte Verpackungen Bei heißen Lebensmitteln dürfen nur Behälter verwendet werden, die für die entsprechende Temperatur ausgelegt sind.
Ausnahme: Erläuterung
Die folgenden Regeln gelten nur für die Weitergabe von geretteten Lebensmitteln.
Foodsaver können ohne Einschränkung alle geretteten Lebensmittel und auch andere gerettete Güter auf eigenes Risiko selbst verwenden oder als Tierfutter nutzen.
a) Foodsaver sind verantwortlich für Lebensmittel, die sie weitergeben. Erläuterung b) Ein Haftungsanspruch des/der Empfänger*in für Folgeschäden besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Erläuterung c) Um grobe Fahrlässigkeit auszuschließen: Erläuterung
d) Verboten ist die Weitergabe von Lebensmitteln Erläuterung
e) Verboten ist außerdem die Weitergabe von Arzneimitteln. Erläuterung f) Tierfutter darf weitergegeben werden. Erläuterung g) Nicht-Essbares (z.B. Reinigungs- und Pflegeprodukte, Kosmetika, Bücher, Kleidung) muss so klar getrennt von Lebens- und Futtermitteln weitergegeben werden, dass die Gefahr einer Verwechslung ausgeschlossen ist. Erläuterung
Gerettete Lebensmittel müssen für 4 Stufen der Weitergabe aufgeteilt werden: Stufe 1: nicht-persönliche Weitergabe Stufe 2: persönliche Weitergabe Stufe 3: Eigenkonsum oder Tierfutter Stufe 4: Entsorgung. Je nach Stufe gelten weitere Regeln zusätzlich zu denen aus Abschnitt B). Erläuterung
ohne direkten Kontakt zu den Empfänger*innen (z.B. Fairteiler, andere Organisationen) Erläuterung
a) Verboten ist die Weitergabe von
Erläuterung b) Erdbehaftete Lebensmittel dürfen nicht oberhalb von anderen Lebensmitteln lagern. Erläuterung c) Zubereitete Speisen müssen abgedeckt oder in verschlossenem Behälter sein. Erläuterung d) Zutatenliste: Bei selbstgemachten Speisen müssen alle Zutaten und das Datum der Zubereitung draufgeschrieben werden. Erläuterung e) Umgefüllte Lebensmittel müssen mit der vollständigen Zutatenliste, dem Umfülldatum und ggf. dem MHD beschriftet sein. Erläuterung
mit der Möglichkeit zum Gespräch mit den Empfänger*innen Erläuterung
a) Verboten: Erläuterung
b) Entscheidung nach Person im Einzelfall: Lebensmittel dürfen nur weitergegeben werden, wenn man Empfänger*innen die verantwortungsvolle Behandlung und Beurteilung der Lebensmittel zutraut (z.B. bei Alkohol, Fisch oder angefaultem Obst/Gemüse). Erläuterung c) Mündliche Hinweise: Die Empfänger*innen sollten ggf. darauf hingewiesen werden, Erläuterung
a) Foodsaver können Lebensmittel selbst verbrauchen oder als Futter für Tiere weitergeben. Erläuterung b) Foodsaver dürfen andere gerettete Dinge außer Lebens- und Futtermitteln selbst verbrauchen, aber nicht im Namen von foodsharing weitergeben. Erläuterung
Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1), 2) oder 3) fallen, müssen fachgerecht entsorgt werden (Mülltonne, Kompostierung usw.). Erläuterung
Artikel von: AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 01.11.2020