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Was gilt es bei „Gewinnen oder finanziellen Zuwendungen (Spenden)“ zu beachten? Eine kleine Steuerkunde.

Liebe Bots/ Foodsaver,

in der Vergangenheit durften wir schon einigen Bezirken unsere Glückwünsche aussprechen, weil sie von unterschiedlichen Stellen für ihr Engagement im Rahmen des Lebensmittel-Rettens gewürdigt wurden. Es freut uns sehr, dass so viele Ortsgruppen ausgezeichnet werden! Diese Zuwendungen sind in den meisten Fällen mit einem Geldwert verbunden, woraus sich bestimmte steuerrechtliche Folgerungen ergeben (1).

Dies soll ein kurzer Exkurs sein, wie man mit Spenden/Zuwendungen umgehen kann und was ihr als Begünstigte tun müsst und könnt.

Preisgelder/Gewinne müssen in den meisten Fällen versteuert werden, so dass für sie dasselbe gilt wie für Spenden! Ausnahmen sind Preise, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt sind, das Lebenswerk des Empfängers zu würdigen oder die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren (2).

Aus Erfahrung: sollte sich trotz der steuerrechtlichen Konsequenzen eine Einzelperson aus eurem Bezirk für einen Preis bewerben, dann achtet darauf, dass diese Bewerbung in Absprache mit allen geschieht! Achtet ebenfalls darauf, dass die Person den Gewinn auch tatsächlich für die foodsharing-Gruppe ausgibt! In Einzelfällen ist dies nicht passiert, was enorm negative Auswirkungen für die Außenwirkung von foodsharing hatte und gerade ein großes Hindernis für die Kooperation mit einer großen Kette ist (3).

Bisher wurden die Preisgelder von den Gewinner-Bezirken primär an den Verein gespendet - also an die Bewegung, d.h. an uns alle! Das freut uns natürlich besonders und ist eine wichtige Stütze hinsichtlich der Finanzierung von beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit (Printmaterialien) und Rechtsberatungen sowie des alljährlichen foodsharing-Festivals. Einen herzlichen Dank dafür an Euch!

Alles Liebe und weiterhin viel Erfolg beim Retten und Teilen unserer lebenswichtigen Ressourcen!

Euer foodsharing-Vorstand

Was antworte ich einem Betrieb, der nach einer Spendenquittung fragt?

Wir von foodsharing stellen grundsätzlich keine Spendenquittung für Lebensmittelspenden aus.

Einzelnachweise

1) http://www.steuertipps.de/lexikon/p/preisgelder&sa=D&ust=1493379987669000&usg=AFQjCNH0BTgOazUP-DaqEY6Ki8lohpg2tg

2) https://www.dashoefer.de/dasfibuwissen/steuerfreie-gewinne-und-preisgelder-spielt-der-fiskus-mit%3F.html

3) https://foodsharing.de/?page=bezirk&bid=332&sub=forum&tid=9635&pid=212199


Artikel von:   Vorstand foodsharing e.V.   (Kontakt);   AG Organisationsstruktur - Verein   (Kontakt)

Letzte Überarbeitung am 20.01.2020