Inhaltsverzeichnis

wiki-artikel-typ: 2 (Info-Artikel)

Dieser Artikel wurde von der AG Wahlen überarbeitet. Die neue Version findet ihr hier :

https://docs.google.com/document/d/1okmdg3G0WCMGiI6ln7RTprnOL4XwgCBRDlBHfFlXFPE/edit'''

foodsharing soll demokratischer werden. Das bedeutet, dass

Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie Wahlen durchgeführt werden können. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an „Standard-Wahlen“ haben.

Wir freuen uns über deine Beiträge und Erfahrungen! Bitte wende dich mit deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die Gruppe Wiki. Sie wird deine Ideen in diesen Artikel aufnehmen.

Generelle Anforderungen für Wahlen

Die folgenden Anforderungen sollten bei allen Wahlen eingehalten werden, ebenso bei Abstimmungen über grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen:

  1. Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen.
  1. Es kann eine Frist festgelegt werden (z.B. 1, 3 oder 6 Monate), wie lange jemand Stamm-Foodsaver sein muss oder im Bezirk sein muss, um - passives oder aktives - Wahlrecht zu haben. Dadurch kann man Majorisierung durch Massen-Eintritte in den Bezirk verhindern.
  2. Ankündigung und Zeitplan
  1. Das Ergebnis der Wahl muss protokolliert, von einem Wahlausschuss oder Zeugen bestätigt und veröffentlicht werden.
  2. Für Inhaber*innen von Funktionen sollte jederzeit eine Abwahl möglich sein, wenn eine festzulegendes Quorum (z.B. mindestens 10% der Stamm-Foodsaver) dies beantragt.

Durchführung von Wahlen

Wahlen auf persönlichen Treffen

Als Beispiel das Verfahren, das in Hamburg für die Wahl der Delegierten entwickelt worden ist:

Online-Wahlen

Online-Wahlen bringen verschiedene Herausforderungen mit sich, die ihr vorher klären und lösen solltet:

  1. Auf welcher Webseite wird wie abgestimmt?
  2. Wie stellt man sicher, dass
    • alle Foodsaver auch tatsächlich eingeladen sind und abstimmen können:
      1. Foodsaver, die sich nicht täglich einloggen
        1. Leute ohne Internet
        2. Zugang zum Wahlort
  1. Die Wahl darf nicht für alle öffentlich sichtbar (z.B. in einem Forum auf der Online-Plattform) stattfinden, falls ein*e Stimmberechtigte*r damit nicht einverstanden ist.
  2. Denkbar ist ein Wahlausschuss, der sich zur Verschwiegenheit verpflichtet und an den die Stimmen z.B. per PN abgegeben werden.

Das Amtsgericht in einem Bezirk (Offenbach) hat weitere Anforderungen genannt, die zumindest im Vereinsrecht so vorgegeben sind. Ob sie auch für Wahlen/Abstimmungen in Bezirken ohne Verein gelten, ist juristisch nicht klar. Es könnte aber eine gute Idee sein, diese Anforderungen ebenfalls zu erfüllen:

  1. Die Identität der abstimmenden Person muss nachgewiesen werden (können).
    • Ohne weiteren Nachweis sind daher als Wege nur PN und Beiträge direkt auf der Plattform (Forum, Pinnwand) zulässig, E-Mail dagegen nicht.
      • Bei Abstimmung auf der Plattform müssen alle Mitglieder sich verpflichten, ihre Zugangsdaten zur Plattform nicht weiterzugeben. (Das steht aktuell nicht so in der Rechtsvereinbarung.)
  1. Vor der Abstimmung muss eine Diskussion möglich sein, also etwa ein Thema im entsprechenden Forum mit einer ausreichenden Frist für die Diskussion.
  2. Die Entgegennahme und Auszählung der Stimmen darf nicht durch Personen mit Führungsaufgaben stattfinden (Botschafter*innen, Vereinsvorstände, AG-Admins).
  3. Der Begriff „Umlaufverfahren“ darf nicht verwendet werden, da dies die Stimmabgabe *aller* Stimmberechtigten erfordert. Mögliche Begriffe sind zum Beispiel „Online-Wahl“, „Online-Abstimmung“, „Online-Entscheidung“, „Fern-Abstimmung“, „Fern-Wahl“.

Tools / Webseiten / Möglichkeiten

Entscheidungsformen

Eine Wahl oder Abstimmung kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.

Entscheidungsform 1: Mehrheitsentscheid

Es kann entweder einen einzigen Vorschlag geben, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird, oder eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer angenommen wird.

  1. mehr als 50% der abgegebenen Stimmen dafür sind
  2. mehr Stimmen dafür als dagegen sind (in dem Fall haben die Enthaltungen keine Bedeutung)

Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (mindestens 50% Zustimmung, d.h. absolute Mehrheit; 2/3-Mehrheit etc.).

  1. In diesem Falls ist der Vorschlag gewählt/angenommen, der die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).
  2. Man kann zusätzlich festlegen, dass ein Vorschlag nur dann angenommen/gewählt ist, wenn er mehr als 50% der abgegebenen Stimmen (mit oder ohne Enthaltungen) erhält. Kann das kein Vorschlag erzielen, dann wird anschließend eine Stichwahl zwischen den beiden Vorschlägen mit den meisten Stimmen durchgeführt.

Vorteile

Nachteile

Entscheidungsform 2: Konsens

Gemeinsam wird ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als angenommen.

Es ist ein falsches Vorurteil, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden oder sie ihre Bedenken zugunsten der Gemeinschaft zurückstellen).

Vorteile

Nachteile

Entscheidungsform 3: Systemisches Konsensieren

Jede Person bewertet bei der Entscheidung jeden Vorschlag anhand der Frage: „Wieviel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?“

Bei einer Skala von 0 bis 10 steht dann 0 für gar keine Widerstände und 10 für höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; die Werte dazwischen können nach Gefühl gewählt werden.

Danach werden für jeden Vorschlag alle Widerstandspunkt summiert. Als entschieden/konsensiert zählt der Vorschlag, der insgesamt die wenigsten Widerstandspunkte hat - also die höchste Akzeptanz.

Eine genaue Beschreibung findet sich in einem eigenen Wiki-Artikel Systemisches Konsensieren

Vorteile

Nachteile

Entscheidungsform 4: Vorschlag und Vetorecht

Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet, oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl„kampf“ und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.

Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).

Wichtig ist, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht.

Vorteile

Nachteile

Verfahren zur Bezirkswahl in Berlin als Beispiel

Stimmübertragung

Sonstiges


Artikel von:   AG Organisationsstruktur   (Kontakt)

Letzte Überarbeitung am 19.10.2020